Anwälte

Wir sind ein eingespieltes Team – anwaltlich versiert und industrieerfahren. Serviceorientierung auf höchstem Niveau und unsere pragmatische Herangehensweise zeichnen uns aus: Entschlossen und durchsetzungsstark führen wir Sie bis ins Ziel.

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Wir sind ein eingespieltes Team – anwaltlich versiert und industrieerfahren. Serviceorientierung auf höchstem Niveau und unsere pragmatische Herangehensweise zeichnen uns aus: Entschlossen und durchsetzungsstark führen wir Sie bis ins Ziel.

Dr. Benedikt Inhester

Kontaktdaten

Aberlestraße 3
81371 München

Tel +49 89 215367992
Fax +49 89 215367999

Dr. Benedikt Inhester

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dr. Benedikt Inhester

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Dr. Benedikt Inhester

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Aberlestraße 3 | 81371 München
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inhester@win-partner.de

Studium der Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg; Promotion zu einem betriebsverfassungsrechtlichen Thema und wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Augsburg; Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Düsseldorf


Zugelassen als Rechtsanwalt seit 2013, Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2017; Stationen im Fachbereich Arbeitsrecht der Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP, Düsseldorf und der Praxisgruppe Arbeitsrecht und Compliance & Investigations der Noerr LLP, München


Head of Employment Law & Industrial Relations in einem internationalen Technologiekonzern in München sowie Clientsecondment als Legal EU-Labor Law und Labor Relations Manager in einem internationalen Pharmakonzern in Ulm


Dozent der Steuer-Fachschule Dr. Endriss

Ein Schwerpunkt von Benedikt Inhester liegt im Betriebsverfassungsrecht. Aufgrund seiner mehrjährigen Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt ist er sehr erfahren in der Zusammenarbeit mit Betriebsräten. Er wird von den Betriebspartnern als verlässlicher, lösungsorientierter und verhandlungsstarker Partner wahrgenommen. Er hat Betriebsvereinbarungen zu nahezu allen praxisrelevanten Themen auf sämtlichen Ebenen im Konzern erfolgreich verhandelt. Dank seiner Industrieerfahrung kann er Mitbestimmungsprozesse schlank und effizient gestalten, weiß die Stakeholder einzubeziehen und versteht sich im Multiprojektmanagement.

Benedikt Inhester ist zudem leidenschaftlicher Prozessanwalt. Seine besondere Expertise ergibt sich beispielsweise aus der Führung komplexer Masseverfahren in der Luftfahrtbranche. Seine Durchsetzungsstärke vor Gericht verdankt er seiner akribischen Prozessführung und einer besonnen Verhandlungsstrategie. Benedikt Inhester versteht sich aber insbesondere auch auf die „geräuschlose“ Konfliktlösung, wenn dies aus wirtschaftlichen oder personalpolitischen Erwägungen angezeigt ist.

Sein Profil wird abgerundet durch die praxisbezogene Beratung von Personalern und Führungskräften bei ihrer täglichen Arbeit. Neben rechtlichen Erwägungen berücksichtigt er immer auch betriebspolitische Aspekte. Mandanten schätzen sein Fingerspitzengefühl und nutzen seinen Rat häufig schon bevor es „rechtlich“ wird. Er ist Sparringspartner bei taktischen Überlegungen und wird angefragt, wenn es gilt, festgefahrene Verhandlungssituationen zu lösen.

Country chapter Germany; Global Legal Insights – Employment & Labour Law 2019, 7. Edition (mit Arno Frings und Michael Bogati)


Best Practice: Die Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen, in: DER BETRIEB vom 19.01.2018, Heft 3, S. 124 (mit Maximilian Schimmelpfennig)


Leiharbeit: So schützen Sie sich ab 1. April 2017 vor Bußgeldern – Auswirkungen der AÜG Reform für die Logistikbranche; Deutsche Verkehrszeitung 2017 (mit Mansur Pour Rafsendjani und Daniel Happ)


Ohne Lohn kein Urlaub – Zur Urlaubsgewährung durch vorsorgliche Freistellung, in: DER BETRIEB vom 14.8.2015, Heft 33, S. 1904


Kein Entschädigungsanspruch bei Unkenntnis objektiver Nichteignung des Bewerbers – BAG stärkt Unternehmensrechte bei zweifelhaften Diskriminierungsklagen; DER BETRIEB vom 8.8.2014, Heft 32, S. 1812


BAG stärkt erneut Rechte von Unternehmen bei ‚AGG-Hoppern’; Onlineblog des Handelsblatts, Rechtsboard, 18.7.2014


Zur Zufriedenheit aller – Attraktivitätsvorteile von Unternehmen durch das Angebot eines ausbildungintegrierten dualen Studiums; PERSONALWIRTSCHAFT 2014, Heft 6, S. 62 (mit Michael Bogati)


Die Vereinbarung von Alleinentscheidungsrechten des Arbeitgebers innerhalb des § 87 Abs. 1 BetrVG – Zur Substanz der Mitbestimmungsrechte in den sozialen Angelegenheiten der Betriebsverfassung; Cuvillier, 2012

Dr. Philip Wenninger

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dr. Philip Wenninger

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Viktor-Scheffel-Straße 12
80803 München

Tel +49 89 215367991
Fax +49 89 215367999

wenninger@win-partner.de

Dr. Philip Wenninger

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wenninger@win-partner.de

Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Augsburg und San Sebastián (Spanien); Promotion im Internationalen Arbeitsrecht und Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Augsburg; Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Nürnberg


Zugelassen als Rechtsanwalt seit 2011, Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2017; Tätigkeit als Rechtsanwalt im Bereich Arbeitsrecht der SKW Schwarz Rechtsanwälte, München; Tätigkeit als Rechtsanwalt im Bereich Arbeitsrecht von Heuking Kühn Lüer Wojtek, München


Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt in einem internationalen Technologiekonzern, München

Philip Wenninger berät in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts. Dank seiner In-House Erfahrung besitzt er ein ausgeprägtes Verständnis für innerbetriebliche Abläufe. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt daher in der laufenden Beratung von Unternehmen aller Größen zu jeglichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Darüber hinaus berät Philip Wenninger im Transaktionsarbeitsrecht und unterstützt Unternehmen hierbei insbesondere bei arbeitsrechtlichen Due-Diligence Prüfungen.

Philip Wenninger ist sehr prozesserfahren. Ein weiterer seiner Tätigkeitsschwerpunkte ist deshalb die Begleitung von Kündigungsschutzverfahren. Hierbei sowie bei den damit verbundenen Vergleichsverhandlungen vertritt er nicht nur Arbeitgeber, sondern auch Organe, Führungskräfte und Arbeitnehmer. Ein besonderer Fokus von Philip Wenninger bei der Arbeitnehmervertretung liegt neben der Vertretung in kündigungsrechtlichen Auseinandersetzungen auf der Gestaltung von Anstellungs- und Aufhebungsverträgen.